Veranstaltung: | Bundesversammlung |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.05.2023, 21:11 |
Satzung §3
Satzungstext
§ 3 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der
Erziehung und Bildung, die Förderung der Religion und die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a)Jugendarbeit in der evangelischen Jugend Deutschlands mit dem Ziel
koedukativer Arbeit auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus sowie
den Grundsätzen der internationalen Pfadfinder*innenbewegung;
b)Betrieb von Jugendfreizeitheimen und Jugendzeltplätzen;
c)Aktivitäten, die der Bildung, der Förderung der christlichen Gemeinschaft, des
eigenen Glaubens und der Völkerverständigung dienen;
d)Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften unter
Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung.
Änderungsanträge
- TOP 12 (VCP Bundesleitung und VCP Bundesrat (beschlossen am: 30.04.2023), Eingereicht)
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