Veranstaltung: | Bundesversammlung |
---|---|
Antragsteller*in: | VCP Bundesleitung und VCP Bundesrat (beschlossen am: 30.04.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.05.2023, 13:01 |
TOP 11: Antrag zur Initiierung eines externen Aufarbeitungsprozesses zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP
Antragstext
Der VCP beschließt die Initiierung eines externen Aufarbeitungsprozesses.
Zur Konzipierung und Besetzung des Aufarbeitungsteams entscheidet sich der VCP
sowohl für eine wissenschaftliche Aufarbeitung als auch die Schaffung von
Strukturen für einen guten und professionellen Umgang mit Betroffenen
Der externe Aufarbeitungsprozess startet im Oktober 2023 und endet im September
2025. Der Beirat Aufarbeitung berichtet jährlich bei der Bundesversammlung über
den aktuellen Stand bis zum bereits verabschiedeten Zeithorizont.
Nothilfe Brigitte Wolf. e.V. ist eine Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich mit
langjähriger Erfahrung in Aufarbeitungs- und Anerkennungsarbeit und übernimmt
fakultativ die Anlaufstelle im Aufarbeitungsprozess. Die wissenschaftliche
Aufarbeitungbesteht aus einem Kooperationsangebot von zwei im Themenfeld
erfahrenen Instituten: Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. und
Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP). Beide Institute
kooperieren seit längerem in verschiedenen Aufarbeitungsstudien.
Die Auswertung aller erhobenen Daten, Aufbereitung und Veröffentlichung der
Ergebnisse erfolgt in Form eines Buches. Mit dessen Empfehlungen erklärt sich
der VCP bereit weiterzuarbeiten.
Begründung
Im VCP gab es Fälle von sexuellem Missbrauch. Dies wissen wir von Betroffenen
und es ist zu befürchten, dass wir von vielen Fällen nichts wissen.In den
vergangenen drei Jahren wurden vermehrt sogenannte „Altfälle“ bekannt. Zum einen
durch Anträge an das „Erweiterte Hilfesystem“, in welchem der VCP über den Ring
deutscher Pfadfinder*innenverbände Partner ist, sowie durch direkte
Kontaktaufnahme von Betroffenen. Mit dem Aufarbeitungsprozess der EKD erfuhr und
erfährt das Thema institutionelle Aufarbeitung innerhalb evangelischer
Einrichtungen mediale Aufmerksamkeit und auch der VCP als evangelischer
Jugendverband gerät in den Fokus der Öffentlichkeit.
Der Beirat Aufarbeitunghat sich zuletzt anhand externer Angebote mit der
konkreten Ausgestaltung des Aufarbeitungsprozesses beschäftigt. Er sieht dabei
die Herausforderung, eine wissenschaftliche Aufarbeitung und eine gute
Unterstützung für Betroffene miteinander zu vereinen. Letztlich empfiehlt nun
der Beirat dem VCP, eine Doppelstruktur zu errichten: die Umsetzung einer
wissenschaftlichen Studie durch ein Aufarbeitungsteam einerseits und
Unterstützung für Betroffene in ihren Anliegen an den VCP durch eine
Anlaufstelle andererseits.
Mit dem externen Aufarbeitungsprozess werden wir unserer ethischen, moralische
Verantwortung gegenüber Betroffenen gerecht. Es ist dem VCP in seiner
Vergangenheit nicht immer gelungen, seine Mitglieder vor sexualisierter Gewalt
zu schützen. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Wir möchten die Kultur
des Schweigens mit Blick auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit brechen
und eine kritische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt im Verband
befördern.
Der aktuell gültige Beschluss von Bundesleitung und Bundesratim Sommer 2019 zur
Initiierung eines Aufarbeitungsprozesses „Sexualisierter Gewalt“soll nun durch
den Antrag zur Initiierung eines externen Aufarbeitungsprozesses im VCP ergänzt
werden.
Kommentare