Der VCP hat zurzeit einen ermäßigten Beitrag für Familienmitglieder und für Mitglieder, die aus sozialen Gründen weniger zahlen. Faktisch ist dieser Beitrag der Familienbeitrag, denn über 95% der Menschen, die diesen Beitrag zahlen, sind Familienmitglieder.
Die Wenigen, die diesen Beitrag aus sozialen Gründen zahlen, möchten wir aber keinesfalls durch Veränderungen am ermäßigten Beitrag benachteiligen. Deshalb wollen wir Ihnen die Beitragsfreiheit ermöglichen, die unsere Ordnung bereits vorsieht. Deshalb soll der §5 aus der Beitragsordnung gestrichen werden und die relevanten Punkte in den §6 übernommen werden. Gleichzeitig wollen wir Menschen, egal aus welchen Gründen sie sich den Beitrag nicht leisten können, eine VCP Mitgliedschaft zu ermöglichen.
In den Landesversammlungen kam aber auch immer wieder der Punkt auf, dass auch die, die sich weniger leisten können, doch gerne etwas bezahlen möchten. Dem steht nichts im Wege. Jedes Mitglied kann auch bei der Beitragsbefreiung für sich einen Betrag festlegen, den es bezahlen möchte. Wir haben aber auch ein paar Mitglieder, die über die offene Jugendarbeit Ihren Weg zum VCP gefunden haben, für die ist eine beitragsfreie Mitgliedschaft weiterhin erforderlich.
In der Beitragsordnung besteht derzeit nur die Möglichkeit, die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag für ein Jahr zu bekommen. Wir würden hier gerne Flexibilität für ein bis drei Jahre ermöglichen. Die Befreiung kann so vom Vorstand direkt für deren ganze Amtszeit beschlossen werden. Dies erleichtert die Aufwände für die Mitglieder.
Eine weitere Frage in der Antragsdiskussion war, warum möchtet wir die Abstimmung mit dem Land streichen? Damit wir Menschen, die sich in der Bundeszentrale für einen Befreiung melden, auch direkt befreit werden können, ohne das erst eine möglicherweise lange Rückfragekette ins jeweilige Land gestartet werden muss. Die Länder können aber weiterhin Menschen melden, die als beitragsbefreit eingestuft werden sollen.
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