Antragsteller*in: | SchleHo |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.06.2023, 15:03 |
O2 zu Beitragsordnung
Antragstext
Von Zeile 79 bis 83:
§ 5 Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen
§ 5 1.Aus glaubhaft gemachten sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 15. Januar des laufenden Jahres oder direkt bei der Anmeldung eines neuen Mitgliedes an die VCP-Bundeszentrale zu stellen, um im laufenden Jahr berücksichtigt werden zu können.§ 5 1.Aus sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag oder eine Beitragsbefreiung gewährt werden. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der Anmeldung oder jederzeit an die VCP-Bundeszentrale gestellt werden.
Von Zeile 85 bis 86:
- Arbeitslosigkeit
- A(entfällt)
- S(entfällt)
- Sozialhilfeempfang
- zu geringes Einkommen
Von Zeile 88 bis 97:
§ 5 3.Die Gewährung des ermäßigten Beitrags aus sozialen Gründen erfolgt stets für ein Jahr. Ein Folgeantrag ist stets bis zum 15. Januar zu stellen, um für das laufende Jahr berücksichtigt zu werden.
- spezielle Konzepte von VCP-Gliederungen
§ 6 Beitragsbefreiung aus besonderen Gründen
Die anstragstellende Person entscheidet nach individueller Lage, ob sie eine Ermäßigung oder eine Befreiung beantragt.
Weitere Gründe sind von der Bundeszentrale zu prüfen und vom Bundesvorstand zu genehmigen.
§ 5 3.Die Gewährung erfolgt für ein bis maximal 3 Jahre. Ein Folgeantrag ist stets bis 4 Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen,um für die nächste Periode berücksichtigt zu werden.
§ 6 1.Mitglieder, die aus besonderen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu zahlen, können in Abstimmung mit dem jeweiligen Land von der Beitragszahlung befreit werden.§ 6
§ 6 2.Die Gewährung einer Beitragsbefreiung aus besonderen Gründen erfolgt stets für ein Jahr. Ein Folgeantrag ist stets bis zum 15. Januar zu stellen, um für das laufende Jahr berücksichtigt werden zu können.
§ 6 1. entfällt§ 6 2. entfällt
Von Zeile 114 bis 115 einfügen:
§ 8 2.Mitglieder, die eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung gemäß § 5 erhalten, sind von der Rechnungsgebühr befreit.
Von Zeile 79 bis 83:
§ 5 Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen
§ 5 1.Aus glaubhaft gemachten sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 15. Januar des laufenden Jahres oder direkt bei der Anmeldung eines neuen Mitgliedes an die VCP-Bundeszentrale zu stellen, um im laufenden Jahr berücksichtigt werden zu können.§ 5 1.Aus sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag oder eine Beitragsbefreiung gewährt werden. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der Anmeldung oder jederzeit an die VCP-Bundeszentrale gestellt werden.
Von Zeile 85 bis 86:
- Arbeitslosigkeit
- A(entfällt)
- S(entfällt)
- Sozialhilfeempfang
- zu geringes Einkommen
Von Zeile 88 bis 97:
§ 5 3.Die Gewährung des ermäßigten Beitrags aus sozialen Gründen erfolgt stets für ein Jahr. Ein Folgeantrag ist stets bis zum 15. Januar zu stellen, um für das laufende Jahr berücksichtigt zu werden.
- spezielle Konzepte von VCP-Gliederungen
§ 6 Beitragsbefreiung aus besonderen Gründen
Die anstragstellende Person entscheidet nach individueller Lage, ob sie eine Ermäßigung oder eine Befreiung beantragt.
Weitere Gründe sind von der Bundeszentrale zu prüfen und vom Bundesvorstand zu genehmigen.
§ 5 3.Die Gewährung erfolgt für ein bis maximal 3 Jahre. Ein Folgeantrag ist stets bis 4 Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen,um für die nächste Periode berücksichtigt zu werden.
§ 6 1.Mitglieder, die aus besonderen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu zahlen, können in Abstimmung mit dem jeweiligen Land von der Beitragszahlung befreit werden.§ 6
§ 6 2.Die Gewährung einer Beitragsbefreiung aus besonderen Gründen erfolgt stets für ein Jahr. Ein Folgeantrag ist stets bis zum 15. Januar zu stellen, um für das laufende Jahr berücksichtigt werden zu können.
§ 6 1. entfällt§ 6 2. entfällt
Von Zeile 114 bis 115 einfügen:
§ 8 2.Mitglieder, die eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung gemäß § 5 erhalten, sind von der Rechnungsgebühr befreit.
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