Veranstaltung: | Bundesversammlung |
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Antragsteller*in: | VCP Bundesleitung und VCP Bundesrat (beschlossen am: 29.04.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.05.2023, 12:57 |
TOP 10: Ergebnisverwendung 2023
Antragstext
Der Bundesvorstand wird ermächtigt, bereits bei der Erstellung des
Jahresabschlusses 2023 Maßnahmen zur teilweisen oder vollständigen
Ergebnisverwendung i.S.d. § 268 Abs. 1 HGB (d.h. Einstellungen in/Entnahmen aus
Rücklagen) vorzunehmen.
Begründung
Der Jahresabschluss des VCP wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt, die Prüfung durch die Treuhandstelle der Diakonie Hessen erfolgt
nach den Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Das IDW weist darauf hin, dass die Entscheidungsgewalt über die
Ergebnisverwendung bei der Mitglieder-versammlung eines Vereins liegt (analog zu
Kapitalgesellschaften bei der Gesellschafterversammlung). Die Aufgabe, über die
Ergebnisverwendung zu entscheiden, kann auch einem anderen Organ übertragen
werden. Um sicherzustellen, dass die Bundesversammlung einen geprüften und
testierten Jahresabschluss vorgelegt bekommt, empfiehlt deshalb die
Treuhandstelle der Diakonie Hessen ausdrücklich, den Bundesvorstand - wie auch
in den vergangenen Jahren - zu ermächtigen, einen entsprechenden Beschluss zu
fassen.
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